3 gierungsrätin Dr. Aurelia Frick und ihre Mitarbeiterin lic. iur. Ivana Ritter sowie Mag. iur. Harald Oberdorfer. Darüber hinaus nahmen auch der Polizeichef lic. phil. Jules Hoch sowie der Polizeistabchef lic. iur. Uwe Langenbahn, der formell auch die Funktion des Anstaltsleiters des Landesgefängnisses innehat, an diesem Austausch teil. Anlässlich dieser Sitzung wurden die von der Vollzugskommission und dem NPM in den vergangenen Quartals- und Jahresberichten schriftlich abgegebenen Empfehlungen mündlich erörtert und seitens der Regierung und den verantwortlichen Amtsstellen dazu Stellung bezogen. Diesbezügliche Einzelheiten werden nachstehend zu den entsprechenden Punkten Erwähnung finden. II. WÄHREND DER BESUCHE VORGEFUNDENE FAKTEN UND ABGEGEBENE EMPFEHLUNGEN A) Landesgefängnis Vaduz: 1. Von den eingangs erwähnten Besuchen erstattete der NPM dem Landesgefängnis Vaduz im Jahre 2018 fünf unangemeldete Besuche ab. Die Anzahl der Inhaftierten variierte während der Besuche zwischen 8 und 14 Häftlingen, worunter sich sowohl Strafgefangene, Untersuchungsgefangene sowie Auslieferungs- und Ausschaffungshäftlinge befanden. Die Gesamtzahl belief sich auf 63 Häftlinge, davon grösstenteils Männer und 2 Frauen. Seitens der Strafvollzugsbediensteten wurde dem NPM jeweils bereitwillig Auskunft erteilt und Einsicht in alle angeforderten Vollzugsakten gewährt. Ebenfalls wurde der sofortige Zugang zu allen Einrichtungen ermöglicht, die die Mitglieder des NPM zu besuchen wünschten. Es war dem NPM darüber hinaus immer möglich, vertrauliche Gespräche sowohl mit den Strafvollzugsbediensteten und der Anstaltsleitung einerseits als auch mit den Untersuchungs- und Strafgefangenen sowie mit den Auslieferungs- und Ausschaffungshäftlingen andererseits zu führen. Anlässlich dieser Besuche konnte sich der NPM einen guten Überblick von den Haftbedingungen verschaffen. Diese sind, wie bereits in den vergange-

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