In manchen Ländern, darunter Italien, Frankreich, Rumänien, Thailand und
Kolumbien,
hatten
die
getroffenen
Schutzmaßnahmen
gewalttätige
Gefängnisunruhen und Insass*innenproteste zur Folge, denn für Untersuchungs- und
Strafhäftlinge bedeuten diese Maßnahmen vielfach, dass sie noch weiter in ihren
Rechten beschnitten werden. Die Entbehrungen, die Angst vor einer Infektion und um
Angehörige, sowie die eingeschränkte Kommunikation mit diesen können negative
Auswirkungen auf die psychische und soziale Gesundheit der Inhaftierten haben,
sowie zu Gewalthandlungen gegen die eigene Person und andere führen. Vor diesem
Hintergrund ist es wichtig, dass die Grundrechte von Inhaftierten, aber auch die des
Gefängnispersonals, stets gewahrt bleiben. Insbesondere muss sichergestellt werden,
dass Maßnahmen niemals zu unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung führen
dürfen.
Aus diesem Grund möchte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte – auch
unter
Bezugnahme
auf
die
bereits
veröffentlichten
Stellungnahmen
und
Empfehlungen4 (i) des Europäisches Komitees zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)5; (ii) des
Unterausschusses zur Verhütung von Folter der Vereinten Nationen (SPT) 6 sowie (iii)
der Weltgesundheitsbehörde WHO7 – auf einige sensible Gesundheits- und
Rechtsbereiche von Personen im Freiheitsentzug in Hinblick auf die Ausbreitung von
SARS-CoV-2 in Österreich hinweisen:
Auf der Webseite „Atlas of Torture“, einer Initiative des Ludwig Boltzmann Instituts für
Menschenrechte, sind die wichtigsten internationalen Dokumente mit Bezug auf COVID-19 und
Menschenrechte als Download verfügbar.
5 CPT Grundsatzerklärung zur Behandlung von Personen im Freiheitsentzug im Zusammenhang mit
der Coronavirus(COVID-19)-Pandemie (20. März 2020)
6 Advice of the Subcommittee on Prevention of Torture to States Parties and National Preventive
Mechanisms relating to the Coronavirus Pandemic (25 März 2020)
7 WHO Regional Office for Europe, Preparedness, prevention and control of COVID-19 in prisons and
other places of detention, Interim guidance (15 März 2020)
4
2/9