In manchen Ländern, darunter Italien, Frankreich, Rumänien, Thailand und Kolumbien, hatten die getroffenen Schutzmaßnahmen gewalttätige Gefängnisunruhen und Insass*innenproteste zur Folge, denn für Untersuchungs- und Strafhäftlinge bedeuten diese Maßnahmen vielfach, dass sie noch weiter in ihren Rechten beschnitten werden. Die Entbehrungen, die Angst vor einer Infektion und um Angehörige, sowie die eingeschränkte Kommunikation mit diesen können negative Auswirkungen auf die psychische und soziale Gesundheit der Inhaftierten haben, sowie zu Gewalthandlungen gegen die eigene Person und andere führen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Grundrechte von Inhaftierten, aber auch die des Gefängnispersonals, stets gewahrt bleiben. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Maßnahmen niemals zu unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung führen dürfen. Aus diesem Grund möchte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte – auch unter Bezugnahme auf die bereits veröffentlichten Stellungnahmen und Empfehlungen4 (i) des Europäisches Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)5; (ii) des Unterausschusses zur Verhütung von Folter der Vereinten Nationen (SPT) 6 sowie (iii) der Weltgesundheitsbehörde WHO7 – auf einige sensible Gesundheits- und Rechtsbereiche von Personen im Freiheitsentzug in Hinblick auf die Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Österreich hinweisen: Auf der Webseite „Atlas of Torture“, einer Initiative des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, sind die wichtigsten internationalen Dokumente mit Bezug auf COVID-19 und Menschenrechte als Download verfügbar. 5 CPT Grundsatzerklärung zur Behandlung von Personen im Freiheitsentzug im Zusammenhang mit der Coronavirus(COVID-19)-Pandemie (20. März 2020) 6 Advice of the Subcommittee on Prevention of Torture to States Parties and National Preventive Mechanisms relating to the Coronavirus Pandemic (25 März 2020) 7 WHO Regional Office for Europe, Preparedness, prevention and control of COVID-19 in prisons and other places of detention, Interim guidance (15 März 2020) 4 2/9

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