Stellungnahme hinsichtlich der Situation von Insass*innen der Justizanstalten Österreichs während der COVID-19-Pandemie Stand: 30.3.2020 Die österreichische Bundesregierung und das Ministerium für Justiz haben bereits am 25. Februar 2020 erste Schutzmaßnahmen für Insass*innen und Beschäftigte der 28 Justizanstalten mit dem Ziel eingeleitet, eine Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 innerhalb der Gefängnisse zu verhindern. Bisher wurden laut Medienberichten zwei Justizwachebeamte und ein Krankenpfleger (am 23. und 26.3.2020), sowie zwei von ca. 8600 Insass*innen1 in 28 Haftanstalten (am 25.3.2 und 2.4.20202) positiv auf das Virus getestet. Aufgrund der schnell fortschreitenden Ausbreitung von COVID-19 in Österreich wurden die umfassenden Maßnahmen stets verschärft und führten schließlich u. a. zu einem absoluten Besuchsverbot durch Angehörige, einem Ausgangsverbot, sowie Einschränkungen bei den Arbeits-, Bildungs- und Freizeitangeboten für Insass*innen innerhalb der Anstalten. Die folgenden Überlegungen wurden anhand der auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz veröffentlichten Maßnahmen3 angestellt. Ebenfalls positiv zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Rubrik “Häufige Fragen” für Betroffene und Angehörige von Insass*innen. Bundesministerium für Justiz, Verteilung des Insassenstandes, Stand: 1.März 2020 Ergänzung vom 2.4.2020 3 Aktuelle Informationen der Bundesministerin für Justiz und des Justizressorts in Zusammenhang mit den aktuellen Maßnahmen zu COVID-19, abgerufen am 30. März 2020 1 2 1/9

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