Stellungnahme
hinsichtlich der Situation von Insass*innen
der Justizanstalten Österreichs während
der COVID-19-Pandemie
Stand: 30.3.2020
Die österreichische Bundesregierung und das Ministerium für Justiz haben bereits am
25. Februar 2020 erste Schutzmaßnahmen für Insass*innen und Beschäftigte der 28
Justizanstalten mit dem Ziel eingeleitet, eine Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
innerhalb der Gefängnisse zu verhindern. Bisher wurden laut Medienberichten zwei
Justizwachebeamte und ein Krankenpfleger (am 23. und 26.3.2020), sowie zwei von ca.
8600 Insass*innen1 in 28 Haftanstalten (am 25.3.2 und 2.4.20202) positiv auf das Virus
getestet. Aufgrund der schnell fortschreitenden Ausbreitung von COVID-19 in
Österreich wurden die umfassenden Maßnahmen stets verschärft und führten
schließlich u. a. zu einem absoluten Besuchsverbot durch Angehörige, einem
Ausgangsverbot, sowie Einschränkungen bei den Arbeits-, Bildungs- und
Freizeitangeboten für Insass*innen innerhalb der Anstalten. Die folgenden
Überlegungen wurden anhand der auf der Homepage des Bundesministeriums für
Justiz veröffentlichten Maßnahmen3 angestellt. Ebenfalls positiv zu erwähnen ist in
diesem Zusammenhang die Rubrik “Häufige Fragen” für Betroffene und Angehörige
von Insass*innen.
Bundesministerium für Justiz, Verteilung des Insassenstandes, Stand: 1.März 2020
Ergänzung vom 2.4.2020
3 Aktuelle Informationen der Bundesministerin für Justiz und des Justizressorts in Zusammenhang
mit den aktuellen Maßnahmen zu COVID-19, abgerufen am 30. März 2020
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