Urteil Az. IV-1/04
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OLG Hamburg
19. August 2005
Entscheidung
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Tenor:
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Der Angeklagte Mounir El M... wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von
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7 (sieben) Jahren
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verurteilt.
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Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschlieÿlich der ihm und den
zugelassenen Nebenklägern erwachsenen notwendigen Auslagen.
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Von den Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte die um die Hälfte
ermäÿigte Gebühr. Die Auslagen der Staatskasse sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten und der zugelassenen Nebenkläger im Revisionsverfahren
trägt der Angeklagte zur Hälfte, den Rest trägt die Staatskasse.
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Angewendete Vorschriften: 129 a Abs. 1 Zi. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 13. November 1998.
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Gründe:
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I.
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*'Prozessgeschichte*'
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Der Angeklagte war mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
vom 19. Februar 2004 im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen Beihilfe zum Mord in
∗ http://openjur.de/u/32000.html (= openJur 2010, 111)
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