BGHSt:
ja
Veröffentlichung:
ja
_________________
Art. 13 Abs. 1 GG; StPO § 100c, § 100d
Ein in einem Krankenzimmer mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichnetes Selbstgespräch des Angeklagten ist zu dessen Lasten zu Beweiszwecken unverwertbar, soweit es dem durch Art. 13 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1
Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich zuzurechnen ist.
BGH, Urteil vom 10. August 2005 – 1 StR 140/05 – Landgericht München II
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
1 StR 140/05
vom
10. August 2005
in der Strafsache
gegen