und bestand bereits am 18. Mai 1998 die Diplom-Vorprüfung mit der Gesamtnote ausreichend 3,6. Anschlieÿend setzte der Angeklagte sein Studium fort und absolvierte weitere Zwischenprüfungen. Abgeschlossen hat er sein Studium jedoch nicht. Zur Zeit seiner Inhaftierung in diesem Verfahren am 27. November 2001 fehlten ihm noch ein Praktikum und eine Prüfung, um sein Studium abzuschlieÿen. 21 In Hamburg lebte der Angeklagte zunächst einige Wochen zusammen mit seinem Freund Abdelghani Mzoudi, der inzwischen von den Vorwürfen, die Gegenstand auch dieses Verfahrens sind, rechtskräftig freigesprochen worden ist, zur Untermiete beim Zeugen M.. in einem möblierten Zimmer im ... und anschlieÿend vorübergehend in der Wohnung eines Bekannten in der ... Straÿe 1 sowie im Zimmer des späteren Attentäters Atta in dem Studentenwohnheim Am Centrumshaus. Auf Grund einer Bewerbung von September 1995 erhielt er für die Zeit ab 1. Mai 1996 ein Zimmer in einem Studentenwohnheim in HamburgHarburg, und zwar in der Schüttstraÿe 3. Hier wohnte der Angeklagte bis September/Oktober 1999 dreieinhalb Jahre lang. Danach wohnte er für jeweils kürzere Zeiten vorübergehend in den Wohnungen bzw. Studentenwohnheimzimmern verschiedener Bekannter, darunter auch des späteren Attentäters Al Shehhi. Zum 1. August 2000 bezog er eine feste eigene Wohnung in der ...straÿe ... in Hamburg-Harburg. ... 22 Seinen Lebensunterhalt bestritt der Angeklagte, nachdem er aus Marokko in die Bundesrepublik Deutschland gekommen war, zunächst aus Geldzuwendungen seiner Eltern sowie mit Erwerbseinkommen aus verschiedenen studentischen Aushilfstätigkeiten. So arbeitete der Angeklagte von November 1996 bis Mai 1998 bei der ... GmbH und deren Nachfolgeunternehmen in Hamburg. Von Dezember 1998 bis Juni 1999 arbeitete er bei ... und von Mai 1999 bis Juli 1999 bei ... in Hamburg. Von August 1999 bis September 1999 war der Angeklagte bei der ... GmbH in W... bei Hamburg beschäftigt, wo auch Atta, Al Shehhi und Binalshibh zeitweise arbeiteten. Im September und Oktober 1999 arbeitete der Angeklagte des Weiteren bei der ... AG HamburgSchnelsen GmbH, im August und September 2000 bei der ... GmbH, im Oktober 2000 bei ... in Hamburg und von Oktober bis Dezember 2000 bei der ... GmbH. Von seinen Eltern erhielt der Angeklagte mehrere 1.000,DM pro Jahr, und zwar als Bargeld bei seinen eigenen Begegnungen mit seinen Eltern in Marokko oder Hamburg sowie teilweise auch über Freunde, die es dem Angeklagten von den Eltern aus Marokko mitbrachten. Von seinen Schwiegereltern erhielt der Angeklagte ebenfalls gelegentlich Geldzuwendungen. In der letzten Zeit vor seiner erstmaligen Inhaftierung hat der Angeklagte auÿerdem Förderungsgelder aus öentlichen Mitteln erhalten. Er erhielt für die Monate November 2000 bis April 2001 jeweils 500,DM Überbrückungszahlung von der Technischen Universität HamburgHarburg über die TUHHTechnologie GmbH sowie des Weiteren vom Studentenwerk Hamburg jeweils 750,DM pro Monat für die Monate April 2001 bis einschlieÿlich September 2001. 3

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